64 (Ergebnis 5.8 µg/L, Vertrauensbereich 4.06-7.54 µg/L) im Blut auf. Die VBRSrichtlinien sehen für das Fahren unter Drogeneinfluss, wenn es verschuldensmässig im Wesentlichen dem Norm-Sachverhalt bei Fahren in angetrunkenem Zustand entspricht, eine Strafe ab 25 Strafeinheiten zuzüglich Verbindungsbusse vor (S. 17 der VBRS-Richtlinien). Der Norm-Sachverhalt wird wie folgt umschrieben: «Gutbeleumundeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km nach Hause.