Damit erhöht sich die Freiheitsstrafe von 51 auf 53 Monate. 26.5 Asperation aufgrund des Fahrens in fahrunfähigem Zustand 26.5.1 Objektive und subjektive Tatschwere Der Beschuldigte fuhr den Personenwagen seiner Ehefrau am 29. August 2017 in Bern unter Drogeneinfluss. Dabei wies er einen THC-Gehalt von mind. 4.06 µg/L