Fakultative Strafmilderungsgründe Vorliegend gelangte das erworbene Kokain nicht in Umlauf, sondern es blieb beim Erwerb und Besitz. Mithin ist die Freiheitsstrafe von 26 Monaten um 20%, was rund fünf Monaten entspricht, zu reduzieren. Es resultiert eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Davon sind 14 Monate asperierend zu berücksichtigen, womit sich die Freiheitsstrafe von rund 34 Monaten auf rund 48 Monate erhöht. 26.3 Asperation aufgrund der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (begangen am 29.08.2017)