Die aufgefundene Kokainmenge wurde vom Beschuldigten zuvor in andere Säckchen umgepackt und dann in eine leere Tabakdose gelegt. Die kleinere der beiden Portionen (15 Gramm) wies einen Reinheitsgrad von lediglich 34 % auf (pag. 1436). Es ist deshalb davon auszugehen, dass es sich dabei um die bereits verkaufsfertige, gestreckte Portion handelte. 26.2.2 Subjektive Tatschwere