26.1.8 Einsatzstrafe Das Tatverschulden des Beschuldigten liegt innerhalb des Strafrahmens im unteren Bereich. Die Einsatzstrafe beläuft sich auf 34 Monate Freiheitsstrafe. 26.2 Asperation aufgrund der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (begangen am 22.06.2016) 26.2.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte hat sich für eine Menge von 292 Gramm Kokaingemisch bzw. für eine reine Wirkstoffmenge von 243.32 Gramm zu verantworten. Der Beschuldigte hat damit knapp 14 Mal den schweren Fall erfüllt.