26. Gesamtfreiheitsstrafe 26.1 Einsatzstrafe für die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (begangen in der Zeit vom 10. bis 12.12.2015) – Tatkomponenten 26.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit (BGE 122 IV 211 E. 4). Auch wenn der Drogenmenge keine vorrangige Bedeutung bei der Strafzumessung mehr zukommt, so ist als Anhaltspunkt für das Gefährdungspotenzial gleichwohl von der umgesetzten Drogenmenge auszugehen. Der Beschuldigte hat sich gemeinsam mit C.________ und E.________ für eine 1‘383