Sie begründete dies im Urteil vom 22. November 2017 damit, dass A.________ mehrfach Auto gefahren sei, obschon ihm der Führerausweis bereits seit mehreren Jahren entzogen sei. Dieser habe daher systematisch gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen. Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen im Bereich des Strassenverkehrsrecht erscheine es daher mehr als fraglich, ob die Sanktion der Geldstrafe, welche in der Regel bei Vergehen dieser Art ausgesprochen werde, wirksam sei (pag. 2197, S. 51 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).