d und die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Der Strafrahmen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Der Konsum von Betäubungsmitteln wird dagegen mit Busse bedroht. Diese beträgt bis zu CHF 10‘000.00 (Art. 19a BetmG, Art. 106 Abs. 1 aStGB i.V.m. Art. 26 BetmG). Für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist zwingend eine Freiheitsstrafe auszusprechen.