18. Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 18.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2173 ff., S. 27-29 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wiederholt und ergänzt wird Folgendes: Art.