Weiter schilderte H.________, dass sie danach ins «AD.________(Quartier)» gefahren seien. Er habe das Kokain von C.________ erhalten, nachdem er sein Fahrzeug gewendet habe und dieser wieder ins Fahrzeug gestiegen sei (pag. 1536, Z. 218-222). H.________ vermag den Ablauf des Treffens mit C.________ vom 24. Mai 2016 sowie die Entgegennahme des Kokains schlüssig und nachvollziehbar schildern. Seine Ausführungen sind frei von Widersprüchen. Darüber hinaus belastet sich H.________ mit seinen Aussagen selbst. Ferner stehen diese Ausführungen im Einklang mit den Erkenntnissen aus der Observation vom 24. Mai 2016.