47 28. April 2016, mit welcher die Kantonspolizei mit der Observation von C.________ beauftragt wurde, nicht nur den Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vom 10. Dezember 2015 umfasste, sondern auch weitere derartige Delikte (pag. 1222). Dabei bezieht sich die Überwachungsanordnung immer auf eine bestimmte Straftat. Häufig handelt es sich dabei um ein aus mehreren Einzeltaten bestehendes Kollektivdelikt, etwa den Handel mit Betäubungsmitteln.