I. C. 1. der Anklageschrift als erstellt (pag. 2190, S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 17.5 Beweiswürdigung der Kammer 17.5.1 Vorbemerkungen Rechtsanwältin K.________ äusserte sich anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung sowohl vorfrageweise als auch in ihrem Parteivortrag zur Observation. Aufgrund dieser Observation sei die Polizei zufällig auf die vorliegende Straftat gestossen, weshalb es sich um einen Zufallsfund handle.