17.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte und H.________ bereits seit Jahren kennen und am 24. Mai 2016 gemeinsam in Bern unterwegs gewesen sind. Dagegen bestreitet der Beschuldigte, H.________ eine Menge von 11.5 Gramm Kokaingemisch zu einem Preis von CHF 650.00 verkauft zu haben.