16.6 Fazit Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend steht fest, dass der Beschuldigte am 29. August 2017 unter Einfluss des Wirkstoffes THC (mind. 4.06 µg/L) und demnach fahrunfähig den auf seine Ehefrau eingelösten Personenwagen Mazda (Kontrollschild BE .________) lenkte. VI. Zu den weiteren Vorwürfen gegen C.________