16. Zum Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren in fahrunfähigem Zustand (vgl. amtliche Akten SK 18 419; Ziff. I.3. der AKS; pag. 89) 16.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Schliesslich bildet der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren in fahrunfähigem Zustand Gegenstand der Berufung von A.________. Mit Anklageschrift vom 21. Februar 2018 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (vgl. SK 18 419, pag. 89): «begangen am 29.08.2017 in Bern, AB.________,