Der Beschuldigte entwendete seiner Ehefrau am 29. August 2017 den Betrag von CHF 1‘450.00 ohne deren Kenntnis. Damit kaufte er sich von einem Unbekannten netto 20 Gramm Kokain, welches er im Wagen seiner Ehefrau unter der Verscha- 44 lung unterhalb der Gangschaltung transportierte. Dies in der Absicht, das Kokain später zu veräussern.