24, Z. 81). Angesprochen auf den Widerspruch zwischen dieser Aussage und dem getätigten Kauf von 20 Gramm netto, erklärte der Beschuldigte, dass er nicht das ganze Kokain habe konsumieren wollen. Er wisse nicht, wieviel er konsumiert hätte (vgl. SK 18 419 pag. 24, Z. 84-88). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er schliesslich zu seiner Aussage, wonach er mit dem Kokain abgeschlossen habe, aus, dass dies eine Phase gewesen sei. Die Menge sei aus der Sucht entstanden