Die finanzielle Situation des Beschuldigten hat sich insofern geändert, als dass er gemäss Leumundsbericht vom 01.11.2018 seit einiger Zeit im Kiosk AC.________ als Verkäufer arbeite und pro Monat ca. CHF 2‘800.00 verdiene (pag. 2350). Diese Angaben bestätigte der Beschuldigte in seiner oberinstanzlichen Einvernahme. Vorliegend interessieren die finanziellen Verhältnisse rund um den Deliktszeitpunkt vom 29. August 2017, weshalb auf die Angaben im Leumundsbericht vom 28. September 2017 abgestellt wird. Beweiswürdigend kann mithin festgehalten werden, dass der Beschuldigte arbeitsuchend war und über kein Einkommen verfügte.