Der Gesamtbetrag nicht getilgter Verlustscheine auf Pfändungen der letzten 20 Jahre beläuft sich auf CHF 270‘562.55 (vgl. SK 18 419 pag. 69). Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, handelt es sich neben den ungedeckten Beträgen der Krankenkassen auch um unbezahlte Forderungen des Kantons Bern, sich zusammensetzend auf Forderungen der Steuerverwaltung und der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (vgl. SK 18 419 pag. 129, S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die finanzielle Situation des Beschuldigten hat sich insofern geändert, als dass er gemäss Leumundsbericht vom 01.11.2018 seit einiger Zeit im Kiosk AC.