Diese habe CHF 4‘000.00 pro Monat verdient und dieser Betrag müsse zur Deckung sämtlicher Kosten ausreichen. Damals habe die Krankenkasse nicht bezahlt werden können, da der Lohn hierfür nicht gereicht habe (vgl. SK 18 419 pag. 73). Die Schulden des Beschuldigten hätten sich damals auf CHF 50‘000.00 belaufen (vgl. SK 18 419 pag. 73). Der Betreibungsregisterauszug, welcher insgesamt sieben Seiten zählt, weist einen deutlich höheren Betrag an Schulden auf. Der Gesamtbetrag nicht getilgter Verlustscheine auf Pfändungen der letzten 20 Jahre beläuft sich auf CHF 270‘562.55 (vgl. SK 18 419 pag.