Gemäss dem Leumundsbericht vom 28. September 2017 habe der Beschuldigte die letzten fünf Jahre bis zur Untersuchungshaft wegen Drogendelikten im Jahr 2016 als Übersetzer in der angolanischen Botschaft gearbeitet. Diese Anstellung habe er aufgrund der ausgestandenen Untersuchungshaft verloren und sei seither auf Arbeitssuche (vgl. SK 18 419 pag. 73). Der Beschuldigte und seine Familie hätten damals vom Lohn seiner Ehefrau gelebt. Diese habe CHF 4‘000.00 pro Monat verdient und dieser Betrag müsse zur Deckung sämtlicher Kosten ausreichen.