Sowohl das Plastiksäckchen mit ca. 23.7 Gramm Kokain als auch das Säckchen (Verpackungsmaterial) wurden dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) zur Untersuchung auf Betäubungsmittelrückstände übergeben. Im forensisch-chemischen Abschlussbericht vom 11. September 2017 hielt das IRM für das sichergestellte Kokain einen Kokainbasengehalt von 55% (±4.0%) und einen Kokainhydrochloridwert von 62% bei einem Gesamtnettogewicht von 20 Gramm fest. Die Ionenmobilitätsspektrometrie auf Spuren von Kokain fiel auf dem sichergestellten Säckchen in der Wohnung des Beschuldigt positiv aus.