Weiter führt das Durchsuchungsprotokoll das im Personenwagen Mazda (Kontrollschild BE .________) sichergestellte Säckchen mit ca. 23.7 Gramm Kokain auf, welches unter der Verschalung der Gangschaltung gefunden worden sei (vgl. SK 18 419 pag. 52). Sowohl das Plastiksäckchen mit ca. 23.7 Gramm Kokain als auch das Säckchen (Verpackungsmaterial) wurden dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) zur Untersuchung auf Betäubungsmittelrückstände übergeben.