15.5 Beweiswürdigung der Kammer 15.5.1 Zu den objektiven Beweismitteln Dem Anzeigerapport vom 1. September 2017 kann entnommen werden, dass der Beschuldigte mit dem Personenwagen Mazda (Kontrollschild BE .________) durch die Polizei am 29. August 2017 am AB.________(Strasse) in Bern angehalten und kontrolliert wurde. Die Polizei habe während der Kontrolle etwas Weisses entdeckt, welches unter der Verschalung unterhalb der Gangschaltung herausgeschaut habe. Bei genauerer Betrachtung habe sich herausgestellt, dass es sich dabei um ein Säckchen mit Kokain gehandelt habe.