38 Dem Anzeigerapport ist unter anderem zu entnehmen, dass die Kantonspolizei im Zusammenhang mit einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz am 22. Juni 2016 die Wohnung der Familie A.________ betreten habe. Neben A.________ und seiner Ehefrau F.________ sowie den drei Kindern, sei auch eine Bekannte der Ehefrau, M.________, anwesend gewesen. Diese habe sich mit einem costa-ricanischen Reisepass ausgewiesen. Sie habe angegeben, dass sie eine Freundin von F.________ und seit zwei Monaten in der Schweiz sei.