__ vorliegend zu bestrafen sei. Er habe sich nicht darum gekümmert. M.________ habe weder gearbeitet noch habe sie einen Lohn bezogen. Seine Ehefrau habe ebenfalls zu keinem Zeitpunkt gewusst, dass sie etwas Illegales getan habe (pag. 2451). Bestritten ist damit einzig die vorsätzliche Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts. 14.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer neben dem Anzeigerapport vom 20. Januar 2017 (pag. 1496 f.) die edierten Akten PEN 16 731 i.S. M.________ sowie PEN 17 350 i.S. F.________ vor (pag. 2272 ff.; pag. 2327.2 ff.).