14. Zum Vorwurf der Widerhandlung gegen Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer durch Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts (Ziff. I.B.4. der AKS; pag. 1819) 14.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter bildet der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20; Fassung in Kraft bis zum 31.12.2018) Gegenstand der Berufung von A.________. Mit Anklageschrift vom 3. April 2017 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 1819): «begangen gemeinsam mit seiner Ehefrau, F.___