Die Veräusserung des Kokains kam nicht zustande, da sich E.________ aufgrund seines Kokainkonsums im Rausch befand und nicht mehr in der Lage war, die für ihn vorgesehene Aufgabe bei der Weiterveräusserung wahrzunehmen. E.________ begab sich in die Stadt und liess das Kokain, abgesehen von einer kleinen Menge für den Eigenkonsum, in seinem Hotelzimmer zurück. Er suchte im Verlauf des Abends verschiedene Lokale auf und konsumierte weiter von dem Kokain. Am 12. Dezember 2015 um 02:48 Uhr wurde E.________ in verwirrtem Zu-