_ abgeholt wurde. Nach einem gemeinsamen Abendessen im Raum Bern brachte A.________ E.________ nach Flamatt in die leerstehende Wohnung an der Adresse P.________. A.________ Freund C.________ nutzte diese Wohnung seit November 2015 als gelegentlicher Übernachtungsort. Am 2. Dezember 2015 reiste C.________ in die Dominikanische Republik; sein Mobiltelefon mit der Rufnummer .________ liess er in der fraglichen Wohnung zurück. Am 10. Dezember 2015 kehrte C.________ in die Schweiz zurück. Er begab sich am Abend des 10. Dezember 2015 selbständig in die Wohnung in Flamatt, in der sich E.________ bereits aufhielt. C.________ führte bei seiner Wiedereinreise in die Schweiz am 10.