Die Aussagen von C.________ sind dürftig und flach. Zum Kerngeschehen machte er karge und in sich widersprüchliche Aussagen. Seinen Aussagen können keine Angaben zu seinem eigenen Tatbeitrag entnommen werden. Er bestätigte E.________ zu kennen und mit diesem in der Wohnung in Flamatt gewesen zu sein. Wie A.________ will er aber nur Drogenkonsument gewesen sein. Dass dies nicht alles gewesen sein kann, geht aus folgenden Umständen hervor: Das ge-