618, Z. 291-294). Diese Erklärung vermag nicht zu überzeugen, immerhin muss der Drogenkonsum ebenfalls finanziert werden können. Dasselbe widersprüchliche Verhalten legte C.________ in Bezug auf die Mitteilung seiner Reisen gegenüber dem Sozialdienst an den Tag. So erklärte er, dass er dem zuständigen Sozialarbeiter mitteile, wenn er ins Ausland gehe (pag. 618, Z. 301). Auf die Frage, weshalb er den Sozialdienst nicht über seine Reisen informiere, antwortete C.________ in einer späteren Einvernahme mit der Gegenfrage «Warum sollte ich?». Ergänzend führte er aus, dass er nicht gewusst habe, dass er dazu verpflichtet sei (pag. 697, Z. 520 f.). Die Aussagen von C.___