614, Z. 137-139). Sodann führte er aus, er sei einige Stunden dort gewesen. Ehrlichgesagt sei er ein oder zwei Mal dort gewesen (pag. 615, Z. 188-191). Später gab er an, noch nie zuvor in der Wohnung in Flamatt gewesen zu sein. Auf Frage, ob er sich sicher sei, räumte er denn ein, dass er nicht mehr sicher sei (pag. 687, Z. 184-187). Nachdem ihm aufgrund der rückwirkenden Telefonüberwachung nachgewiesen werden konnte, dass sein Mobiltelefon zwischen dem 18. November 2015 und dem 12. Dezember 2015 regelmässig im Raum Flamatt eingeloggt gewesen war, räumte C.________ ein, dass er von A.________ den Schlüssel zur Wohnung in Flamatt erhalten habe.