1999, Z. 4-6). Darauf hingewiesen, dass er sich zwei Monate zuvor bereits im Gefängnis befunden habe und ob er dort also Drogen konsumiert habe, antwortete C.________, nein, aber vielleicht sei er im Stress gewesen und habe unter Entzugserscheinungen gelitten. Diese Erklärung vermag nicht zu überzeugen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass C.________ seine Drogensucht bzw. allfällige Entzugserscheinungen als Erklärung für sein wenig überzeugendes Aussageverhalten nutzte. Bereits in den ersten Einvernahmen konnte C.________ beispielsweise Ausführungen zu der Wohnung und zu T.________ (pag. 601, Z. 138-153), oder zu seinen Reisen (pag. 624 f.) machen.