Auf Vorhalt, wonach er behauptet habe, zur Zeit der zu beurteilenden Geschehnisse ausschliesslich Drogenkonsument gewesen zu sein und auf Frage, weshalb er wahrheitswidrig das Wohnen in Flamatt, die Bekanntschaft zu E.________ und die Reise in die Dominikanische Republik bestritten habe, antwortete C.________, dass er das mit dem Drogenkauf nicht habe sagen wollen, da dies nicht legal sei. Er habe nicht in Flamatt gewohnt, sondern sich dort viel aufgehalten. Es sei die Wohnung von T.________ gewesen. Er habe diese Wohnung geputzt und zusammen mit einem Kollegen abgegeben. Weiter erklärte er, dass er in Südamerika viel gereist sei.