567, Z. 202-212). Sodann bestätigte er, dass er nicht wisse, worum es gegangen sei. Dieser habe ihn sicher gefragt, ob er etwas haben wolle (pag. 570, Z. 321 f.). In der Konfrontationseinvernahme nannte er als Grund für die zahlreichen Verbindungen zwischen ihm und E.________ den Schlüssel zur Wohnung in Flamatt. Er habe diesen nach dem Schlüssel gefragt. Das sei ihm wichtig gewesen (pag. 676, Z. 709 f.). Erneut passte A.________ seine Aussagen dem jeweiligen Ermittlungsstand an und führte die aus seiner Sicht jeweils passende Erklärung an. Seine Aussagen sind widersprüchlich und die Erklärungen wirken vorgeschoben.