_ schwarzweiss gewesen ist. In seiner ersten Einvernahme wurde ihm ein farbiges Bild gezeigt (pag. 534). Der Beschuldigte vermochte mithin nicht überzeugend zu erklären, weshalb er eingangs bestritten hat, E.________ zu kennen. Dass er diesen nicht unter dem Namen E.________ gekannt haben will, vermag genauso wenig zu überzeugen. Nachdem A.________ zugegeben hatte, E.________ doch zu kennen, wurde ihm erneut vorgehalten, dass es in der Zeit vom 10. bis zum 11. Dezember 2015 insgesamt 21 telefonische Verbindungen und 34 Versuche zwischen ihnen gegeben habe. Auf Frage, worum es bei diesen Verbindungen gegangen sei, antwortete er, dass er keine Ahnung habe (pag. 567, Z. 202-212).