von Anfang an geständig. Dagegen vermögen seine Aussagen seine eigene Rolle betreffend nicht zu überzeugen. Ebenso wenig seine Behauptung, das Kokain sei ihm von den anderen beiden in den Koffer gelegt worden. Dass sich E.________ darüber hinaus nicht in allen Teilen gleich gut zu erinnern vermochte, betraf insbesondere Nebenpunkte, welche nicht von zentraler Bedeutung sind. Insgesamt ergibt sich aus den Aussagen von E.________ in Verbindung mit den objektiven Beweismitteln ein Gesamtbild, welches die aufgezeigten Unstimmigkeiten in seinen Aussagen nicht in Zweifel zu ziehen vermögen. 12.3.3 Zu den Aussagen von A.