29 nung in Flamatt verliess. Seine DNA an den Plastiksäcken spricht ebenfalls dafür. Dass er die Plastiksäcke in der Wohnung angefasst und verschoben haben will, wirkt dagegen vorgeschoben und ist unglaubhaft. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Aussagen von E.________ grösstenteils nachträglich überprüft werden konnten und schliesslich zur Identifikation und Anhaltung von A.________ und C.________ geführt haben. Diesbezüglich zeigte sich E.________ von Anfang an geständig.