oder C.________ in den Koffer gelegt worden sei, der Idee der Trennung diametral widerspricht und ein eklatanter Widerspruch zum geplanten Vorgehen wäre und deshalb sehr unwahrscheinlich ist (pag. 2169, S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Viel wahrscheinlicher ist es, dass E.________ die Drogen ins Hotel Q.________ mitgenommen hat, als er die Woh-