Weiter bestätigte er den weiteren Ablauf, mithin den Bezug eines Hotelzimmers in Bern am nächsten Abend. Dass A.________ um ca. 18:00 Uhr erneut die Wohnung in Flamatt aufgesucht haben soll, stimmt mit den Daten aus der rückwirkenden Telefonüberwachung von A.________ überein. Demnach loggte sich das Mobiltelefon von A.________ am 11. Dezember 2015 um 18:28:07 Uhr sowie schliesslich um 18:52:48 Uhr in Flamatt ein. E.________ führte wiederholt aus, dass das Kokain am 10. Dezember 2015 in die Schweiz gekommen sei und A.________ diesbezüglich alles mit C.________ organisiert habe (pag. 489, Z. 71 f.; pag. 496, Z. 89 f.; pag. 1982, Z. 40-42).