27 Ausführungen mit seien bisherigen Aussagen überein, wonach sich das Kokain in der Wohnung in Flamatt befunden habe und dieses von C.________ aus der Dominikanischen Republik in die Schweiz eingeführt worden sei. Die Übernachtung in der Wohnung in Flamatt sowie der gemeinsame Drogenkonsum mit C.________ bis hin zum Paranoia-Zustand decken sich mit den Ausführungen von C.________ (vgl. Ziff. 12.3.4 hiernach). Weiter bestätigte er den weiteren Ablauf, mithin den Bezug eines Hotelzimmers in Bern am nächsten Abend.