Dort sei ein Taxi erschienen und der Taxifahrer habe ihm CHF 4‘000.00 gegeben. Er habe noch den Schlüssel zur Wohnung gehabt, welchen er auf Anweisung von A.________ dem Taxifahrer gegeben habe. Er habe schliesslich auf den Anruf jener Person gewartet, die ihm die CHF 80‘000.00 hätte übergeben sollen. Soweit sei es nicht gekommen, da ihn die Polizei gefunden habe (pag. 476, Z. 22-67). A.________ habe ihm erklärt, dass dieser ihm mitteilen werde, wann er ins Hotel gehen solle. Er würde dort sodann die CHF 80‘000.00 erhalten und dieser würde anschliessend das Kokain dem Käufer übergeben. A.________ habe ihm gesagt, dass er für das Geld zuständig sei. Was die Drogen angehe, sei A._____