26 vorherigen Einvernahmen. So nannte er sowohl A.________ als auch C.________, die Wohnung und das Kokain in Flamatt, die Aufträge von A.________ an C.________ zur Einfuhr von Drogen aus Südamerika sowie seine eigene Übernachtung in der Wohnung in Flamatt und das anschliessende Einchecken im Hotel Q.________ in Bern am darauffolgenden Abend. Es trifft mithin nicht zu, dass sich der Beschuldigte in Haft eine Geschichte zu Recht gelegt hat, welche die anderen beiden zu belasten versucht. Es sind keine Aggravierungen in den Aussagen von E.________ auszumachen. Er schilderte die einzelnen Aufgaben von A.______