___ hätte unter diesen Umständen gar nicht erst nach Bern reisen müssen und falls doch, direkt ein Hotelzimmer in Bern beziehen können, um den Verkauf des Kokains in die Wege zu leiten. Er führt wiederholt aus, dass sich das Kokain in der Wohnung von A.________, d.h. in der Wohnung in Flamatt, befunden habe (pag. 456, Z. 242). Über das gefundene Kokain in seinem Koffer will E.________ dagegen nichts wissen. Dieses sei ihm von den beiden anderen oder gar von der Polizei in den Koffer gelegt worden, wobei er seine Anschuldigung gegenüber der Polizei sogleich wieder zurück nahm (pag. 456, Z. 251). Schliesslich führte er aus, dass A.____