455, Z. 194 u. 185-188). Er bestreitet bereits in der ersten Einvernahme, das Kokain in die Schweiz eingeführt zu haben (pag. 455, Z. 201; pag. 456, Z. 267). Diese Ausführungen sind nachvollziehbar und stimmig, was sich aus dem Zusammentreffen der drei Beteiligten in Flamatt ergibt. Hätte E.________ das Kokain selbst in die Schweiz eingeführt, wären ein Mitwirken von A.________ und C.________ sowie eine Zusammenkunft in Flamatt überflüssig gewesen. E.________ hätte unter diesen Umständen gar nicht erst nach Bern reisen müssen und falls doch, direkt ein Hotelzimmer in Bern beziehen können, um den Verkauf des Kokains in die Wege zu leiten.