25 «.________». Auf Vorhalt einer Fotodokumentation bestätigte E.________ sodann sowohl die Identität von «Z.________» als jene von A.________ und des «.________» als jene von C.________ (pag. 497, Z. 129; pag. 502, Z. 32). In derselben Einvernahme erwähnte E.________ das Kokain, welches sich in der Wohnung in Flamatt befunden habe, wo er auch auf C.________ getroffen sei. Er erklärte, dass er die Nacht von Donnerstag auf Freitag gemeinsam mit C.________ in der Wohnung in Flamatt verbracht habe und am nächsten Abend mit einem Taxi ins Hotel nach Bern gefahren sei (pag. 455, Z. 194 u. 185-188).