542, Z. 71 f.) respektive in einem Restaurant etwas gegessen hätten und anschliessend in die Wohnung in Flamatt gefahren seien. Des Weiteren vermochte E.________ bereits in seiner ersten Einvernahme die Wohnung in Flamatt zu nennen und diese den Polizisten später auch zu zeigen (pag. 488, Z. 35). Ebenfalls in seiner ersten Einvernahme nannte dieser neben «Z.________» auch den