_ in Genf um 17:55 Uhr als auch mit den Mobiltelefonstandorten von A.________ zusammen. Aus denen geht hervor, dass sich A.________ am 10. Dezember 2015 von 20:40:00 Uhr bis 20:43:49 Uhr am X.________(Platz) in Bern aufhielt. Anschliessend fuhr dieser auf die Autobahn über Bern Stöckacker (21:15:04 Uhr bis 21:59:42 Uhr) nach Neuenegg bis Flamatt. Die weiteren Aussagen von E.________ fügen sich stimmig in diese Standorte ein. So schilderte dieser, dass sie vom Bahnhof in die Wohnung in Flamatt gefahren seien (pag. 542, Z. 71 f.) respektive in einem Restaurant etwas gegessen hätten und anschliessend in die Wohnung in Flamatt gefahren seien.