zwischen November 2015 und Januar 2016 einen Schlüssel zu dieser leer stehenden Wohnung besass. Dieser Zeitraum passt einerseits zu den Standorten des Mobiltelefons von C.________, welches sich zwischen dem 18. November 2015 und dem 7. Januar 2016 immer wieder im Raum Flamatt einloggte. Darüber hinaus hat sich aus der rückwirkenden Überwachung der Rufnummer von A.________ ergeben, dass sich dieser am 10. und 11. Dezember 2015 ebenfalls in Flamatt aufhielt. 12.3.2 Zu den Aussagen von E.________ E.________ wurde insgesamt elf Mal befragt (inkl. Konfrontationseinvernahmen).