und C.________ in regelmässigem telefonischen Kontakt standen und auch sie einen gemeinsamen Bekannten mit einer spanischen Rufnummer hatten, zu welchem Kontakte aufgezeichnet sind. Ferner lässt sich aus den Mobiltelefondaten eine Verbindung nach Flamatt herleiten, in welcher sich auch die Wohnung von T.________ befindet, in der das Kokain vom 10. auf den 11. Dezember 2015 gelagert wurde und sich C.________ und E.________ aufhielten (vgl. die Würdigung der subjektiven Beweismittel hiernach). 12.2.8 Geheime Überwachungen Aufgrund der Aussagen von E.________ (vgl. Ziff.